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Teilnahmebedingungen Kalenderwettbewerb "Mein schönstes Pferdefoto" 2023


1. Der Wettbewerb
Der Kalenderwettbewerb "Mein schönstes Pferdefoto" wird von der  X. Scheule GmbH Riedweg 12, 87757 Kirchheim, durchgeführt. Der Kalenderwettbewerb endet am 24.September 2023. Bis zu diesem Zeitpunkt können auf Kalenderwettbewerb (lexa-pferdefutter.de) Fotos zum Wettbewerbsthema hochgeladen werden.

Die Gewinner oder die Gewinnerinnen werden in der letzten Septemberwoche ermittelt. Die Bekanntgabe und Veröffentlichung der Gewinnerfotos erfolgt in der Kalenderwoche 39 (ab dem 25. September 2023).

 

2. Teilnahme – Einverständniserklärung zur Bildnutzung und Namensnennung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen. Zur Teilnahme ist eine Registrierung auf unserer Homepage https://www.lexa-pferdefutter.de/wir-helfen-ihnen/kalenderwettbewerb/ notwendig.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der X. Scheule GmbH bzw. der ATCOM HORSE GmbH sowie deren Angehörige sind nicht teilnahmeberechtigt.

Die Teilnahme ist kostenfrei.

Der Teilnehmer / die Teilnehmerin  erklärt sich mit der Zurverfügungstellung des Fotos mit folgenden Bedingungen einverstanden:

·         Der Name des Teilnehmers / der Teilnehmerin darf öffentlich genannt werden.

(Gewinner*innen werden auf unserer Website www.lexa-pferdefutter.de sowie unserer Facebook Fanpage www.facebook.com/LEXA_Pferdefutter/ anonymisiert (Erster Vorname, Nachname nur mit Initial, Wohnort ohne Postleitzahl) der Öffentlichkeit mitgeteilt.

·         Der Teilnehmer/die Teilnehmerin erklärt sich darüber hinaus mit allen weiteren Punkten dieser Wettbewerbsregeln gem. den nachfolgenden Ziffern einverstanden.

 

3. Urheberrechte / Persönlichkeitsrechte

Die Teilnehmer versichern,

a)  dass sie ausschließlich Urheber bzw. Urheberin der eingereichten Fotos sind und sie daran die uneingeschränkten Verwertungsrechte innehaben. Das bedeutet, dass keine Fotos von professionellen Fotografen zugelassen sind, außer der Fotograf selbst reicht diese ein,

b)  dass bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden und etwa abgebildeten Personen mit der Veröffentlichung im Rahmen des Kalenderwettbewerbes, der Berichterstattung über den Wettbewerb und mit einer eventuellen Weiternutzung im Rahmen dieser Bedingungen einverstanden sind,

c)   dass die eingereichten Bilder auch im Übrigen frei sind von Rechten Dritter sind.

 

4. Übertragung der ausschließlichen Nutzungsrechte
Mit Einreichung der Fotos wird der X. Scheule GmbH das unentgeltliche und ausschließliche Nutzungsrecht für die nachfolgende Verwendung übertragen:

 

o  Elektronische Speicherung durch die X. Scheule GmbH

o Verwendung auf einem Kalenderblatt des LEXA Tischkalenders 2024

o  jegliche Kommunikationsmaßnahmen rund um diesen Fotowettbewerb, z. B. die zeitlich unbegrenzte Bekanntgabe und Veröffentlichung der Sieger unter Darstellung der Fotos durch alle Medien;

o  Verwendung in/auf Werbemitteln

o  die zeitlich unbegrenzte Nutzung der Fotos für sonstige zukünftige Druckmaterialien wie z.B. Flyern oder Produktkatalogen der X. Scheule GmbH einschließlich der Verbreitung dieser Erzeugnisse, auch mit Mitteln des Internets;

o  die zeitlich unbegrenzte Präsentation auf der Homepage     www.lexa-pferdefutter.dewww.lexa-pferdefutter.at / und auf der Facebookseite "www.facebook.com/lexa.pferdefutter" zu jeglichen Zwecken.

Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingereichten Bilder, ob prämiert oder unprämiert, ist nur mit dem Einverständnis des/der Teilnehmers/in möglich.

5. Art der Beiträge
Fotos mit dem Thema „Mein schönstes Pferdefoto“.

6. Ausschluss

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind:

·         Fotos, die absolut keinen Bezug zum Thema „mein schönstes Pferdefoto“ haben;

·         Fotos, welche gegen die Strafgesetze verstoßen, pornografisch, rassistisch, diskriminierend oder gewaltverherrlichend wirken oder sonst gegen die guten Sitten verstoßen;

·         Fotos, die professionell von Fotografen erstellt wurden und entsprechend gekennzeichnet sind;

·         Fotos, an denen sonstige Rechte Dritter (s.o. Ziffer 3.) bestehen;

·         Fotos eingereicht von Personen, die über ihre Identität falsche Angaben machen sowie

·         Fotos mit werblichem oder PR-Inhalt.

Im Übrigen sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt. Jede zulässige Art der Bildbearbeitung ist erlaubt.

Bei einem – eventuell auch nachträglich bekannt gewordenen – Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen (zum Beispiel falsche Namensnennung) behält sich die X. Scheule GmbH das Recht vor, Personen von der Fotoaktion – auch nachträglich – auszuschließen und eventuell bereits vergebene Preise zurückzufordern.

7. Technische Anforderungen an Fotos
Zugelassen sind die Dateiformate .png und .jpg (.jpeg) in möglichst hoher Qualität.

Die Mindestauflösung ist jedoch 900 x 1350 Pixel bzw. 1350 x 900 Pixel.

Die prämierten Fotos werden nach Abschluss der Aktion als Druckvorlage benötigt. Sie werden gegebenenfalls mit der höchsten vorliegenden Auflösung von den Teilnehmern nachträglich angefordert.


8. Ermittlung der Gewinner – Preise

 

Tischkalender

Die Fachjury prämiert von den gesamten eingereichten Fotos 12 Fotos, die jeweils auf einem Kalenderblatt des LEXA Kalenders abgebildet werden. Die Jury setzt sich aus Mitarbeitern der X. Scheule GmbH zusammen. Sie entscheidet über die Veröffentlichung auf dem Kalender. Grundlage für die Prämierung sind Kreativität, Motiv und Themenbezug, ohne dass die Entscheidung der Jury justiziabel ist oder von dieser begründet werden muss.

Die von der Jury ausgewählten zwölf Gewinner / Gewinnerinnen erhalten je einen LEXA Tischkalender.

 

9. Veröffentlichung
Auch die nicht prämierten Bilder werden nach Beendigung der Fotoaktion auf der LEXA-Homepage  Kalenderwettbewerb (lexa-pferdefutter.de) und auf der Facebookseite "LEXA Pferdefutter" präsentiert, ohne dass ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht.

10. Teilnahme Minderjähriger
Die Teilnahme Minderjähriger ist nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Beim Hochladen digitaler Fotos gilt insoweit folgendes: Wird auf der Wettbewerbsseite das entsprechende Häkchen gesetzt, so wird dieses Einverständnis zur Teilnahme vermutet. Im Falle einer Prämierung oder Veröffentlichung der Fotos muss die Zustimmung der Erziehungsberechtigten in schriftlicher Form nachgereicht werden.
Die X. Scheule GmbH behält sich das Recht vor, noch nicht volljährige Teilnehmer nachträglich zu kontaktieren, um das Einverständnis der Erziehungsberechtigten zur Teilnahme nach diesen Bedingungen, insbesondere zur teilweisen Abtretung der Nutzungsrechte, einzuholen. Dieses Einverständnis ist Voraussetzung für eine weitere Teilnahme und einen Gewinn.

11. Änderung der Teilnahmebedingungen / Schadensersatz
Die X. Scheule GmbH behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen ggf. auch unangekündigt zu ändern, sofern sachliche oder rechtliche Gründe dieses erfordern. Jegliche Schadensersatzverpflichtung im Zusammenhang mit der Fotoaktion, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. Das gilt nicht für die Verletzung von Leben oder Gesundheit.
Die X. Scheule GmbH kann nicht für die Verfehlungen der Wettbewerbsteilnehmer (z.B. Rechtsverletzung) haftbar gemacht werden.

12. Rechtsweg
Die Durchführung und die Ermittlung der Gewinner erfolgen unter Ausschluss des Rechtsweges.

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