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Teilnahmebedingungen zum Weihnachtsgewinnspiel "Adventskalender 2023"

I. Allgemeine Informationen zu dem Gewinnspiel

Dieses Weihnachtsgewinnspiel „Adventskalender 2023“ (nachfolgend Weihnachtsgewinnspiel 2023 genannt) wird durchgeführt von der X. Scheule GmbH – LEXA Pferdefutter, Riedweg 12, 87757 Kirchheim, Deutschland (nachfolgend „X. Scheule GmbH „ oder „wir“ genannt).

Die Teilnahme ist kostenlos und verpflichtet nicht dazu, Produkte der X. Scheule GmbH, insbes. der Marke LEXA Pferdefutter in Anspruch zu nehmen oder gar diese zu kaufen. Die X. Scheule GmbH ist alleiniger Verantwortlicher. Bitte richten Sie Anfragen im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel an die X. Scheule GmbH.

II. Wann findet das Gewinnspiel statt /Wie lange kann ich daran teilnehmen?

Das Weihnachtsgewinnspiel 2023 findet in der Zeit vom 1. bis einschließlich 24. Dezember 2023 statt. Eine Teilnahme ist nur während dieses Zeitraumes möglich.

III. Wer darf an dem Weihnachtsgewinnspiel 2023 teilnehmen?

Berechtigt an dem Weihnachtsgewinnspiel 2023 teilzunehmen, ist jede natürliche Person ab 18 Jahren, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich oder der Schweiz hat. Die Teilnahme muss in eigenem Namen erfolgen. Von der Gewinnspielteilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der X. Scheule GmbH sowie deren Angehörige.

IV. Was gibt es zu gewinnen?

Hinter den 24 Adventskalendertürchen des Weihnachtsgewinnspiels 2023 verbergen sich Gutscheine und Gewinne für LEXA-Pferdefutter Produkte.

V. Was muss ich bei der Teilnahme beachten?

Nachfolgend erfahren Sie, wie oft und auf welche Art Sie an dem Gewinnspiel teilnehmen können sowie was Sie weiter bei der Teilnahme zu beachten haben.

1. Wie oft kann ich teilnehmen und/oder gewinnen?

Sie können täglich an unserem Weihnachtsgewinnspiel 2023 teilnehmen und das jeweilige Türchen des Adventskalenders anklicken. Allerdings hat jede/r Teilnehmer*in nur einmal pro Adventskalendertag eine Gewinnmöglichkeit.

2. Wie nehme ich teil?

Die Teilnahme erfolgt durch Anklicken und damit digitalem Öffnen des für den jeweiligen Kalendertag auf dem Bildschirm erscheinenden Adventskalendertürchens. Hinter dem derart geöffneten Türchen erscheint dann entweder ein Gewinn oder ein Gutschein für ein Produkt/eine Produktkombination aus unserem „LEXA Pferdefutter“ Sortiment.

3. Wie erfahre ich, ob ich bei einer Verlosung etwas gewonnen habe?

Die Gewinner*innen der Verlosungen werden von uns per E-Mail über den Gewinn benachrichtigt. Das ist auch der Grund, warum wir Ihre E-Mailadresse benötigen.

4. Kann ich mir die Gewinne bar auszahlen lassen?

Eine Barauszahlung sowohl hinsichtlich der Gutscheine als auch der Produkte ist ausgeschlossen.

VI. Wie lange kann ich einen Gutschein einlösen? Wann verfällt ein Verlosungsgewinn?

Verfall eines Gewinns

Wenn Sie eines unserer Produkte gewonnen haben, schicken wir Ihnen dieses zu –deshalb müssen Sie bei der Teilnahme an der Verlosung auch Ihre Adresse angeben.

Wir unternehmen grundsätzlich zwei Zustellversuche binnen eines Monats ab der Verlosung des jeweiligen Gewinns. Sofern sich aber bereits bei dem ersten Zustellversuch herausstellt, dass auch eine zweite Zustellung scheitern wird (z.B. bei Mitteilung „unbekannt verzogen“, unternehmen wir keinen zweiten Zustellversuch. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die korrekte Adresse nicht gesondert recherchieren können und uns hierzu auch nicht verpflichten.

VII. Und was ist mit dem Schutz meiner Daten?

Wie wir Ihre bei der Durchführung des Gewinnspiels uns bekanntgegebenen personenbezogenen Daten verarbeiten, erfahren Sie in unserer gesonderten Datenschutzinformation unter (Link zu den Datenschutzbestimmungen Gewinnspiel fügen). Wir möchten aber auch hier darauf hinweisen, dass das Gewinnspiel auch auf unserer Facebook Fanpage beworben und begleitet wird. Dabei werden die Gewinner*innen anonymisiert auf unserer Facebook Fanpage veröffentlicht.

VIII. Haftung und Ausschluss des Rechtsweges

Wir behalten uns das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen ggf. auch unangekündigt zu ändern oder das Weihnachtsgewinnspiel ohne Ankündigung zu beenden, sofern sachliche oder rechtliche Gründe dieses erfordern. Das gilt vor allem dann, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr gewährleistet werden kann. Jegliche Schadensersatzverpflichtung im Zusammenhang mit dem Weihnachtsgewinnspiel, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. Das gilt nicht für die Verletzung von Leben oder Gesundheit.

Durchführung und Ermittlung der Gewinner*innen erfolgen unter Ausschluss des Rechtsweges.




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